Kunststoff-Füllung


Unter einer Kunststoff-Füllung versteht man eine Rekonstruktion defekter Zahnsubstanz mittels eines Kompositmaterials und eines dauerhaften Zahn-Füllungsverbundes.

Welche Kosten übernimmt meine Krankenversicherung oder Krankenkasse?

Eine einfache Füllung ist in allen grundsätzlichen Leistungskatalogen enthalten. Bei einer Kompositfüllung bestehen jedoch Besonderheiten.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten eine Kunststoff-Füllung nur bei einer schulmedizinisch nachgewiesenen Allergie gegen Amalgam bzw. nachgewiesener Einschränkung der Nierenfunktion. Ansonsten gilt momentan die Regelung, dass der Patient den Differenzbetrag zwischen Amalgam- und Kunststoff-Füllung selbst bezahlen muss.

Bei privaten Kostenerstattern ist die Rechtslage zwar eindeutig geklärt, die Erstattungsmoral jedoch sehr unterschiedlich. Nachdem diese Art der Füllung in der heute praktizierten Weise erst nach Einführung der Gebührenordnung entwickelt wurde, hat der Gesetzgeber die sogenannte Analogberechnung vorgesehen. Manche Versicherer erstatten die analoge Berechnung von Leistungen nur sehr widerwillig.


Über die verschiedenen Füllungswerkstoffe klären wir Sie gerne auf.